Kleine Anfrage 19/1664 betreffend „Regelsatz für erwachsene Menschen mit Behinderung“

Veröffentlicht am 26.05.2015 in Landtag

Dr. Daniela Sommer

MdL Dr. Daniela Sommer:  „Antwort des Ministers unzureichend – Menschen mit Behinderung sollen von der Anpassung des Regelsatzes endlich profitieren!“

Wiesbaden. Die Landtagsabgeordneten Dr. Daniela Sommer, Ernst-Ewald Roth und Wolfgang Decker hatten eine kleine Anfrage bezüglich des Urteiles des Bundessozialgerichtes im Jahre 2014 nachgefragt, wie die abweichende Regelsatzfeststellung in Hessen vorgenommen wurde.

Mit gleich drei Urteilen entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 23 Juli 2014, dass volljährigen Menschen mit Behinderung, die im Elternhaus oder in einer Wohngemeinschaften leben, der Regelsatz in Höhe von 100 Prozent zusteht. Demnach steht Behinderten oder pflegebedürftigen Menschen, die außerhalb von stationären Einrichtungen bei ihren Angehörigen (Eltern oder Bekannten) leben der Regelsatz in Höhe des Betrags nach der Stufe 1, d. h. der volle Sozialhilfesatz, zu.

Im März 2015 nahm das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Stellung und teilte mit, die Länder wären zuständig, eine entsprechende und einheitliche Umsetzung der Regelsatzurteile bei Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII, der Hilfe zum Lebensunterhalt, sicher zu stellen.

Danach will das BMAS durch Erlass regeln, dass rückwirkend bis zum 01.01.2013 – ohne extra Antrag, Überprüfungsantrag, Widerspruch oder anhängigem Klageverfahren – der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) nachzuzahlen ist. Das bedeutet, dass für, laut Lebenshilfe, rund 40.000 betroffene Grundsicherungsbeziehende rückwirkend bis Januar 2013 die entsprechenden Gelder nachzuzahlen sind.

„Wir freuen uns sehr, dass endlich eine Weisung zur Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts ergangen ist und die betroffenen Menschen die dringend notwendige Leistungsanpassung jetzt endlich erhalten können. Die Ungleichbehandlung wird dadurch beendet“, sagen die SPD-Politiker.

Auf die Fragen der Sozialpolitiker, wie die Anpassung in Hessen vorgenommen werden soll, wie viele Menschen betroffen sind und wie viele Menschen nach wie vor den gekürzten Beitrag erhalten, nimmt der Sozialminister Grüttner keinerlei Bezug. In der Anfrage werden lediglich die Urteile und Erlasse des Bundessozialgerichtes, auf denen sich die kleine Anfrage der Abgeordneten gestützt hatte, wiederholt. „Das ist eine unzureichende Antwort, ohne jeglichen Mehrwert – Mangelhaft“, sagt Dr. Daniela Sommer, die die Fragen initiierte hatte.

„Hessen muss seine Hausaufgaben machen und im Sinne einer ernst gemeinten Inklusion die Regelsätze, die längst überfällig sind, anpassen!,“ fordern die drei Sozialpolitiker Decker, Roth und Dr. Sommer abschließend.

 

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