Vor 75 Jahren: 4. Februar 1933

Veröffentlicht am 04.02.2008 in Service

Am 4. Februar 1933 wurde die Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes erlassen. Sie schränkten insbesondere die Versammlungs- und Pressefreiheit stark ein und gaben Innenminister Frick besondere Rechte. Auch Streiks und Umzüge können verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte. Zeitschriften, Zeitungen und andere Publikationen können beschlagnahmt und befristet verboten werden.

Auch zahlreiche SPD-Zeitungen werden darauf in der folgenden Zeit verboten.

Dokumente:
Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes
Erste Verordnung zur Durchführung der Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes

 

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