Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) ist verfassungswidrig, das hat der Staatsgerichtshof entschieden und damit die langjährige Kritik der SPD bestätigt. Die Änderungen am Finanzausgleich hatten CDU und FDP 2011 durchgesetzt und damit den Kommunen jährlich Millionen Euro entzogen.
Für uns ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofs zur mangelnden Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Hessen eine „gute Nachricht für die hessischen Kommunen“. Dieses Urteil bedeutet eine weitere juristische Schlappe für die Landesregierung und einen Sieg für die kommunale Selbstverwaltung. Die Richterinnen und Richter haben deutlich gemacht, dass eine Politik nach Gutsherrenart in der Zukunft nicht mehr möglich ist. Wer den Kommunen immer mehr Aufgaben überträgt, der muss ihnen auch ausreichende finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stellen. Damit wurde unsere Forderung nach besserer Finanzaus-stattung der Städte, Gemeinden und Landkreise bestätigt.
In diesem Zusammenhang muss auch die stetige Nichtbeachtung des Konnexitätsprinzips durch die Landesregierung beurteilt werden. In der Vergangenheit wurden immer wieder Aufgaben und Forderungen auf die kommunale Ebene verlagert OHNE die entsprechenden Fi-nanzmittel hierfür vom Land mitzuliefern. Beispielhaft seien die Themen Sozialarbeit in den Schulen und Mindestverordnung in den Kitas genannt. Diese kommunalfeindliche Finanzpolitik hat seit Jahren die in der Verfassung verankerte kommunale Selbstverwaltung untergraben. Darüber hinaus führte die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen zu Einschränkungen in der Infrastruktur und zu drastischen Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger. Das ist für uns nicht akzeptabel und daher fordern wir eine bessere Finanzausstattung für die Kommunen.
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion
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