01.04.2008 in Service von SPD Waldeck-Frankenberg

Vor 75 Jahren: 1. April 1933

 

Jüdische Geschäfte werden boykottiert. Hauptträger der Aktion ist die SA (Sturmabteilung). Der Boykott dauert nur diesen einen Tag (Samstag). Vor allem auf außenpolitischen Druck hin wird der Boykott abgebrochen.
Viele interpretieren den Boykott als einen Versuch, die angeblich gegen Hitler hetzende internationale Presse mit den deutschen Juden zu erpressen.

23.03.2008 in Service von SPD Waldeck-Frankenberg

Vor 75 Jahren: 23. März 1933

 

Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat (Ermächtigungsgesetz) wird mit der erforderlichen verfassungsändernden Mehrheit (441: 94 Stimmen) beschlossen. Das Recht zur Gesetzgebung hat nun auch die Regierung.
Nur die SPD stimmt dagegen; deren Vorsitzender Otto Wels hält die letzte freie Rede im Reichstag.
Die KPD kann an der Sitzung des Reichstags nicht teilnehmen, ebenso mehrere SPD-Abgeordnete, weil die Gewählten schon vorher verhaftet wurden. Julius Leber und Karl Severing werden auf dem Weg vom Fraktionszimmer im Reichstagsgebäude zur Krolloper verhaftet; Karl Severing vor Beginn der Sitzung wieder freigelassen.
Die Zustimmung des Zentrums ist durch mündliche Versprechungen in kulturellen und religiösen Fragen erreicht worden. In einer Fraktionssitzung in der Sitzungspause des Reichstags gibt es eine Probeabstimmung, in der mehrere Abgeordnete mit Nein votieren. Man verständigt sich aber darauf, dass man gemeinsam mit der Mehrheit abstimmt.
Während der Sitzung ist die Krolloper, in der der Reichstag tagt, von SA und SS abgeriegelt. Die Nationalsozialisten nehmen im Braunhemd an der Sitzung teil.
SA-Leute umstellen bewaffnet während der Sitzung die SPD-Fraktion.
Reichstagspräsident Göring empfiehlt der SPD über einen Mittelsmann, die Krolloper nach den Abstimmungen nicht sofort zu verlassen, sondern aus Sicherheitsgründen einige Zeit zu warten. Die Sozialdemokraten sehen im Warten die größere Gefahr für Unversehrtheit und Leben und verlassen die Krolloper gleichzeitig mit den anderen Abgeordneten.

28.02.2008 in Service von SPD Waldeck-Frankenberg

Vor 75 Jahren: 28. Februar 1933

 

Die
„Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" ("Reichstagsbrandverordnung")
und die
„Verordnung gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe“
werden erlassen.
Auf Grund der erstgenannten Verordnung können folgende Grundrechte eingeschränkt werden: Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, freie Meinungsäußerung, Versammlungsrecht, Vereinigungsfreiheit und Garantie des Eigentums. Die Reichsregierung kann die Befugnisse von Landesregierungen wahrnehmen, wenn diese nicht in der Lage zu sein scheinen, für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Die Strafen für Landesverrat und den Verrat militärischer Geheimnisse werden durch die zweiterwähnte Verordnung verschärft; hierzu zählen nun auch das Verbreiten von Gerüchten und falschen Nachrichten.

Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wird verboten.

Die sozialdemokratische Chemnitzer-Volksstimme gibt ihr Verbot bis zum 15. März 1933 durch das Polizeipräsidium bekannt

Bertolt Brecht und Helene Weigel fliehen nach Prag ins Exil.

Der ADGB distanziert sich von der Brandstiftung (veröffentlicht am 4. März).

Dokumente:
Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe
Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat
Erklärung des ADGB zur Brandstiftung

In Waldeck-Frankenberg:

Wahlkundgebung der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot (v.a. DNVP und Stahlhelm) in der Vereinsturnhalle in Arolsen (Steiner, S. 226)
Wahlveranstaltung des Christlich-Sozialen Volksdienstes im Hotel „Fürst von Waldeck“ in Korbach (Steiner, S. 228)

An diesem Tag werden die Häuser vieler Kommunisten auch in der Region, insbesondere in Korbach, durchsucht. Schriftliches, auch die eine oder andere alte Waffe wird beschlagnahmt.
In der folgenden Nacht werden von Kommunisten heimlich Flugblätter vor die Haustüren gelegt. (Möller, S. 64)

27.02.2008 in Service von SPD Waldeck-Frankenberg

Vor 75 Jahren: 27. Februar 1933

 

E. Thälmann, Vorsitzender der KPD, richtet einen »Offenen Brief« an die sozialdemokratischen Arbeiter, in dem er den Mitgliedern und Funktionären von SPD, ADGB und christlichen Gewerkschaften ein Einheitsfront-Angebot macht.

Das Reichstagsgebäude brennt. Verhaftet wird der holländische Kommunist Marinus van der Lubbe.

In der Folge werden alle kommunistischen Reichstagsabgeordneten und viele weitere Funktionäre von SPD, Gewerkschaften und bürgerlichen Parteien in Preußen verhaftet. Die Parteibüros werden geschlossen, die Presse verboten. Die KPD bleibt als Partei bestehen. Die Wohnung des Juden und sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Kurt Löwenstein wird von der SA durchsucht.

Die SPD-Presse wird für 14 Tage verboten.

Der Parteivorstand der SPD wendet sich gegen die Begründung des Verbots, der Brandstifter im Reichstag habe mit der SPD in Verbindung gestanden. Die Annahme, die Sozialdemokratische Partei hätte irgendwie mit Leuten zu tun, die den Reichstag in Brand steckten, werde von der Partei mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Der Vorsitzende der SPD, O. Wels, erklärt dies auch in einem Brief an den Reichskommissar für Preußen, F. v. Papen.

Die Vertreter des ADGB sprechen ihren Abscheu und ihre Entrüstung über die Brandstifter aus. Die Gewerkschaften nehmen die deutsche organisierte Arbeiterschaft entschieden in Schutz gegen den Verdacht, dass einer aus ihren Reihen zu den Anstiftern des Attentats gehöre. Sie erblicken in der Brandstiftung nicht nur einen Anschlag gegen den Sitz des Parlaments, sondern einen Angriff gegen den Parlamentarismus überhaupt.

In Waldeck-Frankenberg:

Im Evangelischen Gemeindehaus in Korbach fand eine Werbeveranstaltung für die SA mit SA-Kapelle und SA-Spielmannszug aus Kassel statt.

04.02.2008 in Service von SPD Waldeck-Frankenberg

Vor 75 Jahren: 4. Februar 1933

 

Am 4. Februar 1933 wurde die Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes erlassen. Sie schränkten insbesondere die Versammlungs- und Pressefreiheit stark ein und gaben Innenminister Frick besondere Rechte. Auch Streiks und Umzüge können verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte. Zeitschriften, Zeitungen und andere Publikationen können beschlagnahmt und befristet verboten werden.

Auch zahlreiche SPD-Zeitungen werden darauf in der folgenden Zeit verboten.

Dokumente:
Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes
Erste Verordnung zur Durchführung der Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes